Datum der Veröffentlichung
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m)
Davon betroffen sind ALLE öffentlichen Feuerstellen auf dem gesamten Gemeindegebiet – einschliesslich der Freizeitanlage sowie sämtlicher Feuerstellen im Wald oder in Waldesnähe!

Weitere Infos: http://www.be.ch/waldbrandgefahr
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