HERZLICH WILLKOMMEN IN MÖRIGEN, DER PERLE AM BIELERSEE
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung freuen sich über Ihren Besuch auf der Homepage und hoffen, Ihnen damit viel Wissenswertes und Nützliches zu vermitteln.
Stellenausschreibung Schulleitung (65-70%)
Infolge Pensionierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. August 2027 eine engagierte und führungsstarke Persönlichkeit als Schulleitung (Pensum inkl. Anteil IBEM und bVSA, ca. 70 %). Das vollständige Stelleninserat finden Sie als PDF-Anhang.
Stellenausschreibung Fachperson EFZ Betriebsunterhalt Oberstufenzentrum Täuffelen 100%
Infolge Pensionierung des jetzigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine selbständige, verantwortungsbewusste und sozialkompetente Persönlichkeit als Fachperson Betriebsunterhalt Oberstufenzentrum Täuffelen mit einem Pensum von 100%.
Im PDF-Anhang gelangen Sie zum Stelleninserat.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
kiBon - Betreuungsgutscheine
Die neue Periode (August 2026 bis Juli 2027 ) für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen ist in
aufgeschaltet.
Hier gehts zur Anmeldung https://kibon.ch/web/#/anmeldung
Steuererklärungsdienst - Pro Senectute
Fachpersonen füllen Ihre Steuererklärung aus. Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung sind abhängig vom Reinvermögen und auf dem Tarifblatt ersichtlich.
Kontakt:
Pro Senectute
Beratungsstelle Lyss
Steinweg 26
3250 Lyss
seeland [at] be.prosenectute.ch
032 328 31 11
Wege zu Ihrer Online-Steuererklärung So geht’s – mit oder ohne Wechsel zu AGOV
Der Weg zu Ihrer Steuererklärung auf TaxMe-Online ist dieses Jahr etwas aufwändiger. Dies wegen dem Anmeldeverfahren AGOV des Bundes für die über BE-Login aufgerufenen E-Services. Der Wechsel auf AGOV und die Verknüpfung mit BE-Login sind zwingend. Wie Sie den Weg meistern, zeigt Ihnen dieser Leitfaden. Schritt für Schritt.

