HERZLICH WILLKOMMEN IN MÖRIGEN, DER PERLE AM BIELERSEE
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung freuen sich über Ihren Besuch auf der Homepage und hoffen, Ihnen damit viel Wissenswertes und Nützliches zu vermitteln.
ÄNDERUNG BAUREGLEMENT ART. 212, ABS. 2, BST. C
Geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV aufgrund Genehmigung Teilrevision Ortsplanung
Der Gemeinderat Mörigen bringt gestützt auf Art. 60 des Kant. Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Kant. Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung aufgrund der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. in der Zeit von Donnerstag, 8. April bis Montag, 10. Mai 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Mörigen öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Mörigen, Schulstrasse 21, 2572 Mörigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Mörigen, 08.04.2021 Der Gemeinderat
WIEDERERÖFFNUNG MZH FÜR GEREGELTEN TRAININGSBETRIEB FÜR BIS 20-JÄHRIGE
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 01.03.2021 beschlossen, in der Mehrzweckhalle ab Montag, 8. März 2021 einen geregelten Trainingsbetrieb für die bis 20-jährigen Jugendlichen zu ermöglichen. Es wird eine sichere Umsetzung angestrebt, die mit den Vorgaben der Kultur- und Bildungsdirektion korreliert, immer unter strenger Berücksichtigung der anderen bundesrätlichen und kantonalen Vorgaben. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat das angehängte COVID 19-Schutzkonzept Mehrzweckhalle (MZH) Mörigen für Vereine und Sportanbietende erlassen.
Die im Kanton Bern geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben weiterhin in Kraft.
Ebenfalls bleiben weiterhin die übrigen Gemeinderäumlichkeiten (Aula, Vereinsraum und Werkhof), ungeachtet der Anzahl Personen, bis auf Weiteres geschlossen. Für den Schulbetrieb gilt das eigene Schutzkonzept. Zu gegebener Zeit werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren. Wir danken für das Verständnis und bleiben Sie gesund.
Mörigen, 03.03.2021 Der Gemeinderat
SBB-TAGESKARTEN
Unsere SBB-Tageskarten sind seit 1. April 2021 wieder verfügbar - buchen können Sie sie online oder telefonisch, unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen.
BETREUUNGSGUTSCHEINE FÜR FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG
Die Einwohnergemeinde Mörigen gibt ab dem 1. August 2021 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Die Beantragung eines Betreuungsgutscheins für die Periode August 2021 - Juli 2022 ist ab sofort möglich. Weitere Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden.
https://kibon.ch/web/#/anmeldung
==> CORONAVIRUS: KONTAKTMÖGLICHKEITEN GEMEINDEVERWALTUNG
Aufgrund der aktuellen Lage führ die Gemeinde Mörigen ab sofort bis auf Weiteres folgende Vorsichtsmassnahmen ein:
Vorsprachen am Schalter dürfen nur noch in absolut unumgänglichen und dringenden Situationen und nur auf vorgängige telefonische Anmeldung zu den unten aufgeführten Zeiten stattfinden:
DIENSTAG & DONNERSTAG von 08.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 17.00 Uhr
Am Montagnachmittag und am Freitagmorgen ist die Verwaltung zudem telefonisch erreichbar.
Unterlagen (Gesuche, Steuererklärungen, Briefpost etc.) können im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Die Parkkarten für die Freizeitanlagen am See sind ab März erhältlich.
Die Maskentragpflicht sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu befolgen. Am Schalter darf sich jeweils nur eine Partei aufhalten, weitere Besucher warten bitte im Foyer auf den Einlass. Personen mit Erkrankungen der Atemwege oder grippeähnlichen Symptomen dürfen die Gemeinderäumlichkeiten nicht betreten.
Kontakte:
Gemeindeschreiberei Tel. 032 397 02 02 gemeinde [at] moerigen.ch
Finanzverwaltung Tel. 032 397 02 04 finanzverwaltung [at] moerigen.ch
Helfen wir weiterhin alle mit, sämtliche von den Behörden verordneten Massnahmen zu befolgen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mörigen, 15.01.2021 Der Gemeinderat
COVID-19-IMPFKAMPAGNE, INFORMATIONEN KANTON BERN
Impfstart ist am 11. Januar 2021. Eine Anmeldung ist ab dem 8. Januar 2021 möglich.
Weitere Infos unter https://www.be.ch/corona-impfung
Stand 26.01.2021
WÄRMEVERBUND MÖRIGEN (WVM) - Information Nr. 10
Mit dem folgenden Beitrag informieren wir Sie über den Stand unseres Projektes Wärmeverbund Mörigen (WVM). Dem Gemeinderat und der Spezialkommission ist es ein Anliegen, dass die Möriger-Bürger zu diesem Projekt immer aktuell informiert sind.
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen unser Bauvorhaben beurteilt und mit Entscheid vom 04.01.2021 abgewiesen. Dieser Entscheid wurde durch die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht angefochten. Die Gemeinde Mörigen hat eine Beschwerdeantwort zuhanden des Verwaltungsgerichts eingereicht. Das Geschäft wird nun vom Verwaltungsgericht bearbeitet. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides wird der Sachverhalt neu beurteilt und die nächsten Schritte definiert.
Der Gemeinderat ist nach wie vor überzeugt, mit dem Wärmeverbund, unter Verwendung von regionalem Holz, einen Beitrag an die Energiestrategie 2050 des Bundes zu leisten und auf eine zukunftsorientierte Lösung mit erneuerbarer Energie zu setzen. Holz ist CO2-neutral und nachhaltig, denn das Waldgesetz schreibt vor, dass nur so viel Holz genutzt werden darf, wie gleichzeitig nachwächst.
Auch der Kanton Bern setzt in seiner Energiestrategie von 2006 auf erneuerbare Energie zur Erzeugung von Raumwärme. Im Bericht zum Umsetzungsstand von 2019 fordert der Kanton als zusätzliche Massnahme von den energierelevanten Gemeinden einen Richtplan Energie, wo u.a. Fernwärme als Resultat davon aufgeführt ist. Explizit wird darin auch die Nutzung von Biomasse und die Vorbildfunktion der Gemeinden genannt. Der WVM entspricht diesen Vorgaben vollumfänglich.
Die Holzschnitzelheizung ist auf dem Stand der neusten Technik geplant und hält sämtliche Grenzwerte, insbesondere den Ausstoss von Feststoffen (Feinstaub), gemäss der Luftreinhalteverordnung LRV ein. Da die Holzschnitzelheizung in einem Wärmeverbund betrieben wird, können mehrere kleine Anlagen aufgehoben werden, welche nicht der LRV unterliegen. Dies führt zu einer Reduktion der Luftbelastung.
Spezialkommission Wärmeverbund Mörigen
KURZVIDEO WALD-KNIGGE
DAS LOKALE UND REGIONALE GEWERBE UNTERSTÜTZEN
==> CORONAVIRUS: MITTEILUNG!
Für allgemeine Fragen der Bevölkerung rund um die Coronasituation hat der Kanton Bern eine Hotline eingerichtet: Tel. 0800 634 634.
Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: Tel. 058 463 00 00.
Weitere Informationen von Bund und Kanton finden Sie im Internet:
Homepage Bund: www.bag-coronavirus.ch
Homepage Kanton: www.be.ch/corona
Bei Bedarf, Unklarheiten oder Anliegen melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung.