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Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlung 01.12.2025

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Mörigen

Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle

Traktanden:

  1. Protokoll der a.o. Gemeindeversammlung vom 29.04.2025

Kenntnisnahme

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16.06.2025

Kenntnisnahme

  1. Budget 2026 der Erfolgsrechnung mit Festlegung der Gemeindesteueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes

Beratung und Genehmigung

  1. Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Verwaltungsvermögen

Beratung und Genehmigung

  1. Übertragungsreglement Sozialhilfe und Vormundschaftswesen

Ausserkraftsetzung Reglement

  1. Totalrevision Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Mörigen

Beratung und Genehmigung

  1. Organisationsreglement des Verbands für Kanalisation und Abwasserreinigung VKA

Beratung und Genehmigung

  1. Orientierungen des Gemeinderates
  2. Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können wie folgt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Homepage der Einwohnergemeinde Mörigen eingesehen werden.

  • Nr. 4 / 6 und 7 während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung (28. Oktober 2025 bis 27. November 2025)
  • Alle übrigen Unterlagen während 10 Arbeitstagen vor der Gemeindeversammlung

Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche ab 14. November 2025 als PDF auf der Website der Gemeinde verfügbar ist oder ab diesem Tag bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden kann.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Bevölkerung ist zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle am Tag der Versammlung seit drei Monaten in der Gemeinde Mörigen wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.

Gemeinderat Mörigen


 

Botschaft/Info 01-2025

Untenstehend finden Sie die Botschaft/Info 01-2025 für die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025.

Botschaft/Info 01-2025


 

Gemeindeversammlung vom 04.12.2023

Hier finden Sie die Traktandenliste der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Mörigen.

Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche bis am 20.11.2023 in alle Haushalte verteilt wird.


 

Botschaft für die ausserordentliche Gemeindeversammlung 12. Juni 2023

Hier finden Sie die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023.

Hafen, INFO

Hafen

Letzter Samstag zum Auswassern ist der 1. November 2025! Bei weiteren Fragen können Sie sich beim Betriebswart Rolf Nobs unter der Tel-Nr: 079 742 22 49 melden.


 

INFO

INSEL-WEG

Am Samstag, 3. Mai 2025, wird auf der St. Petersinsel der Insel-Weg offiziell eröffnet. Dieser neue Themenpfad bietet den Besuchenden an elf Standorten, auch auf dem Heidenweg, Informationen zu Natur und Kultur. Die Posten des Insel-Wegs können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer.


 

Vape-Recycling

Bring it back: So entsorgen Sie E-Zigaretten korrekt und kostenlos. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur korrekten Entsorgung der E-Zigaretten.


 

Digitale Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Seit Mitte August 2024 bietet die Gemeinde Mörigen das digitale Gesuchsverfahren für gastgewerbliche Einzelbewilligungen an. 
Somit können Gesuche für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ab sofort auch online eingereicht werden. 

Das digitale und manuelle Formular finden Sie unter folgendem Link: 

Gastgewerbliche Einzelbewilligung


 

INFO I / 2021

INFO II / 2020

Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt....

SOMMERNEWS 2020

INFO I / 2020

Liebe Mörigerinnen und Möriger

Durch die aktuellen Gegebenheiten....

INFO III / 2019

Liebe Mörigerinnen, liebe Möriger

Letzten Dezember durfte ich durch Ihre Zustimmung....

INFO II / 2019

Liebe Mörigerinnen, liebe Möriger

Schon bald neigt sich der heisse und (zu) trockene Sommer....

INFO I / 2019

Liebe Mörigerinnen und Möriger

Mit den Wahlen an der Gemeindeversammlung vom...

INFO III / 2018

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

6 Jahre Gemeindepräsidentin von Mörigen - welche Erfahrungen.....

INFO II / 2018

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Jetzt ist es bald soweit - meine Zeit als Gemeinderat.....

INFO I / 2018

Geschätzte Mörigerinnen und Möriger

4 Jahre - wenn wir sie vor uns haben, erscheinen sie.....

INFO III / 2017

Liebe Mörigerinnen und Möriger

Goldene Herbsttage, solche durften wir in diesem Jahr...

INFO II / 2017

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Und plötzlich ist alles anders...

INFO I / 2017

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Wenn uns die Lust packt und wir die Koffer packen....

INFO III / 2016

Liebe Mörigerinnen und Möriger

Im vergangenen Sommer haben wir...

INFO II / 2016

Alles baubewilligungsfrei oder was?

Sicher haben Sie die Geschichte über das...

INFO I / 2016

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Jetzt bin ich schon mehr als ein Jahr...

INFO III / 2015

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Die wunderschönen Herbsttage im Oktober...

INFO II / 2015

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Sie haben mich letzten Dezember...

INFO I / 2015

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger

Im Januar 2015 hat in unserer Gemeinde...

Steuererklärung, INFO

Steuererklärungsdienst - Pro Senectute

Fachpersonen füllen Ihre Steuererklärung aus. Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung sind abhängig vom Reinvermögen und auf dem Tarifblatt ersichtlich.

Kontakt: 

Pro Senectute
Beratungsstelle Lyss

Steinweg 26
3250 Lyss

seeland [at] be.prosenectute.ch

032 328 31 11


 

Abfall, Abfallinfo, INFO

Abfallinfo 2025


 

Info, Informationen, INFO

INFO II / 2022 (Gemeindebroschüre)

Info, INFO

INFO I / 2022 (Gemeindebroschüre)


Gemeinderat, Gemeindeversammlung, Gemeindeverwaltung, Kehrichtabfuhr, Nebenverdienst, Öffnungszeiten, Tageskarten, INFO