







Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Mörigen
Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle
Traktanden:
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beratung und Genehmigung
Beratung und Genehmigung
Ausserkraftsetzung Reglement
Beratung und Genehmigung
Beratung und Genehmigung
Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können wie folgt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Homepage der Einwohnergemeinde Mörigen eingesehen werden.
Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche ab 14. November 2025 als PDF auf der Website der Gemeinde verfügbar ist oder ab diesem Tag bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden kann.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Bevölkerung ist zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle am Tag der Versammlung seit drei Monaten in der Gemeinde Mörigen wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Gemeinderat Mörigen