HERZLICH WILLKOMMEN IN MÖRIGEN, DER PERLE AM BIELERSEE
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung freuen sich über Ihren Besuch auf der Homepage und hoffen, Ihnen damit viel Wissenswertes und Nützliches zu vermitteln.
Gemeindeversammlung 01.12.2025
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Mörigen
Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle
Traktanden:
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
- Budget 2026 der Erfolgsrechnung mit Festlegung der Gemeindesteueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
Beratung und Genehmigung
Beratung und Genehmigung
Ausserkraftsetzung Reglement
Beratung und Genehmigung
Beratung und Genehmigung
- Orientierungen des Gemeinderates
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können wie folgt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Homepage der Einwohnergemeinde Mörigen eingesehen werden.
- Nr. 4 / 6 und 7 während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung (28. Oktober 2025 bis 27. November 2025)
- Alle übrigen Unterlagen während 10 Arbeitstagen vor der Gemeindeversammlung
Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche ab 14. November 2025 als PDF auf der Website der Gemeinde verfügbar ist oder ab diesem Tag bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden kann.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Bevölkerung ist zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle am Tag der Versammlung seit drei Monaten in der Gemeinde Mörigen wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Gemeinderat Mörigen
Strassensperrung Flurweg
Die Gemeinde Mörigen erneuert den Flurweg. Aus diesem Grund wird die Flurstrasse während des Monats November 2025 gesperrt. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig, dadurch kann sich der genaue Zeitpunkt ändern. Voraussichtlicher Start der Arbeiten ist Anfang November 2025.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen unser Wegmeister, Joël Schütz, unter der Nummer 079 742 32 81 gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Sperrung Veloweg zwischen Mörigen - Gerolfingen
Aufgrund von Baumfällarbeiten in der Mörigenbucht um Stromleitungen der BKW zu schützen, muss der Veloweg vom Ausserdorfweg in Mörigen bis zum Strandweg in Gerolfingen gesperrt werden.
Dies wird unter der Woche Mo-Fr. vom 27. Oktober 2025 bis 14. November 2025 der Fall sein. An den Wochenenden ist der Veloweg offen und befahrbar.
Hafen
Letzter Samstag zum Auswassern ist der 1. November 2025! Bei weiteren Fragen können Sie sich beim Betriebswart Rolf Nobs unter der Tel-Nr: 079 742 22 49 melden.
Parkinganlage am See
Die Parkinganlage am See ist wieder in Betrieb. Die Schranke öffnet sich automatisch per Nummernschilderkennung, sobald Sie zur Einfahrtsäule fahren und stoppen – vorausgesetzt, das erfasste Autokennzeichen stimmt mit der Ihrer zugewiesenen Parkkarte überein.
Sollte die Nummernschilderkennung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an gemeinde [at] moerigen.ch und teilen Sie uns Ihr Autokennzeichen, ihre Anschrift, sowie die aufgedruckte Nummer Ihrer Parkkarte mit.
Falls auch die Parkkarte nicht funktioniert – diese kann anstelle der Nummerschilderkennung wie bisher an die Säule gehalten (nicht eingeschoben) werden – kontaktieren Sie bitte ebenfalls die Verwaltung, damit wir Ihren Fall prüfen können.
Ein regulärer Parkvorgang kann alternativ durch Drücken des Knopfes „Ticketausgabe“ an der Säule und anschliessendes Abziehen des Tickets gestartet werden.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Mörigen
Auswertung Verkehrsmessungen
Untenstehend finden Sie die Auswertungen zu den Verkehrsmessungen an der Bielstrasse, sowie an der Ober-und Unterdorfstrasse.
Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ - Fachrichtung Hausdienst (2026-2029)
Du bist handwerklich geschickt, interessierst Dich für technische Zusammenhänge und arbeitest gerne ab und zu im Freien? Dann bewirb Dich um die
Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ – Fachrichtung Hausdienst (2026-2029)
bei der Einwohnergemeinde Mörigen und lege den Grundstein für deinen weiteren beruflichen Lebensweg. Während der dreijährigen Ausbildungszeit erlernst Du vielfältige Tätigkeiten in den folgenden Aufgabengebieten:
- Unterhalt und Pflege von Schul- und Verwaltungs-liegenschaften
- Wartung und Unterhalt der technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräte
- Pflege und Unterhalt von Grünanlagen
- Arbeitssicherheit und Betriebsorganisation
Wir suchen eine motivierte und einsatzfreudige Persönlichkeit, welche Freude am Umgang mit Menschen und Technik hat sowie teamfähig und zuverlässig ist. Eine gute körperliche Konstitution ist Voraussetzung für diese Ausbildung.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf sowie Zeugniskopien der letzten zwei Jahren an:
Einwohnergemeinde Mörigen
Lehrstellenbewerbung
Schulstrasse 21
2572 Mörigen
oder per Mail an gemeinde [at] moerigen.ch
Gerne bieten wir Dir vorgängig einige interessante Schnuppertage an. Für Terminvereinbarungen oder weitere Fragen steht Dir Joël Schütz, Leiter Dienste (079 742 32 81) gerne zur Verfügung.
Wege zu Ihrer Online-Steuererklärung So geht’s – mit oder ohne Wechsel zu AGOV
Der Weg zu Ihrer Steuererklärung auf TaxMe-Online ist dieses Jahr etwas aufwändiger. Dies wegen dem Anmeldeverfahren AGOV des Bundes für die über BE-Login aufgerufenen E-Services. Der Wechsel auf AGOV und die Verknüpfung mit BE-Login sind zwingend. Wie Sie den Weg meistern, zeigt Ihnen dieser Leitfaden. Schritt für Schritt.

Festlegung der Abwasser- und Kehrichtgebühren 2024
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Hochrechnung der Ausgaben für die Abwasser- und Kehrichtentsorgung die Gebührenansätze für das Jahr 2024 definitiv festgelegt. Wie budgetiert müssen die Abwassergebühren auf CHF 450.00 Jahresgebühr pro Liegenschaft und CHF 3.00 pro m3 Frischwasserverbrauch erhöht werden (exkl. MWST). Die Kehrichtgebühren bleiben für 2024 unverändert (CHF 300.00) pro Liegenschaft.
Steuererklärungsdienst - Pro Senectute
Fachpersonen füllen Ihre Steuererklärung aus. Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung sind abhängig vom Reinvermögen und auf dem Tarifblatt ersichtlich.
Kontakt:
Pro Senectute
Beratungsstelle Lyss
Steinweg 26
3250 Lyss
seeland [at] be.prosenectute.ch
032 328 31 11
