In den Freizeitanlagen am See unterhält die Gemeinde Mörigen einen Kleinbootshafen.
Es stehen drei Gästeplätze im Bereich der Slipanlage zur Verfügung. Das Reglement der Freizeitanlagen am See regelt die Vergabe der fixen Bootsplätze und deren Nutzung.
Die Zuteilung der Bootsplätze erfolgt nach folgenden Prioritäten:
a. Personen mit ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Mörigen
b. Personen mit Grund-bzw. Wohneigentum in Mörigen
c. Auswärtige
Für weitere Informationen können Sie sich an die Hafenverwaltung wenden (Tel.: 032 397 02 02) oder das Anmeldeformular ausgefüllt einsenden.
Die sogenannten Trockenplätze für kleinere und mit Handtrailer einzuwassernde Boote werden von Herrn Urs Tschannen (Café Tschannen) privat verwaltet (Mail: urs_tschannen [at] bluewin [dot] ch).
Das Ein- und Auswassern per Strassentrailer kann nur nach Voranmeldung und Absprache am Vortag beim Betriebswart Rolf Nobs (Tel.: +41 79 742 22 49) erfolgen. Kosten: CHF 30.00 pro Boot.
Letzer Samstag zum Auswassern ist der 02. November 2024!
Es stehen während den Sommermonaten für Strassentrailer eine sehr beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Diese können zusammen mit dem Einwasserungstermin gegen eine Tagesgebühr reserviert werden.
Einwasserungszeiten nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung:
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Samstag | 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Information an die Bootsbesitzer:innen:
STOP QUAGGA: Verhinderung einer Weiterverbreitung der invasiven Muschel
(Information vom 12. Mai 2022)
Die Quagga-Muscheln aus dem Schwarzmeer-Gebiet breiten sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus. Die Muscheln können zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Im Kanton Bern wurde Quagga bisher im Bielersee und in der unterliegenden Aare nachgewiesen. Im Brienzer- und Thunersee kommt die Muschel bislang nicht vor.
Die Muscheln können sich an Rümpfen von Schiffen festsetzen. Larven finden sich in Bilgenpumpenwasser und Motoren. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muschel als «blinde Passagiere» weiterverbreiten. Beiliegendes Merkblatt macht auf diese Gefahr aufmerksam und ruft dazu auf, nur mit sauberen und trockenen Booten in einen anderen See einzuwassern.
ANMELDUNG WINTERLAGERPLATZ
In der Winterzeit vom 01. November bis 31. März steht eine begrenzte Anzahl gebührenpflichtige Winterlagerplätze zur Verfügung.