Publikationen
Digitale Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Seit Mitte August 2024 bietet die Gemeinde Mörigen das digitale Gesuchsverfahren für gastgewerbliche Einzelbewilligungen an.
Somit können Gesuche für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ab sofort auch online eingereicht werden.
Das digitale und manuelle Formular finden Sie unter folgendem Link:
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Bürgerforum 15.10.2024
Am 15.10.2024 wurde die Bevölkerung über das Projekt Schulraumerweiterung informiert.
Untenstehend die Unterlagen dazu:
- Aktennotiz
- PPP Bürgerforum
- PPP Rykart Architekten (aufgrund der Datengrösse ist die Präsentation nur in der Gemeindeverwaltung ersichtlich)
Gemeindeversammlung 02.12.2024
Traktanden:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10.06.2024; Kenntnisnahme
2. Wärmeverbund; Möglicher Verkauf des Projekts
3. Budget 2025 der Erfolgsrechnung mit Festlegung der Gemeindesteueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes; Beratung und Genehmigung
4. Gemeindepolizeireglement; Beratung und Genehmigung.
5. Schulraumerweiterung; Beratung und Genehmigung Planungskredit
6. Betriebsnebengebäude; Beratung und Genehmigung
7. Gemeindepräsidium; Wiederwahl
8. Orientierung des Gemeinderates
9. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können wie folgt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
- Traktandum Nr. 4 während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung (25. Oktober 2024 bis 25. November 2024)
- Alle übrigen Unterlagen während 7 Tagen vor der Gemeindeversammlung
Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche bis am 18.11.2024 in alle Haushalte verteilt wird.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Bevölkerung ist zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind jene, welche am Tag der Versammlung auf kantonaler Ebene stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Mörigen wohnhaft und angemeldet sind.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Gemeinderat Mörigen
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Änderungen Überbauungsordnung Nr. 4 «Ortskern»
Der Gemeinderat Mörigen bringt gestützt auf Art. 66 Abs. 2 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen Überbauungsordnung Nr. 4 «Ortskern» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Mitwirkungsdossier, bestehend aus den «Änderungen Überbauungsplan, Anpassung BMBV», den «Änderungen Überbauungsplan, Sektor 3» jeweils im Massstab 1:500, den Änderungen Überbauungsvorschriften sowie dem Erläuterungsbericht und dem Schlussbericht Studienauftrag, liegt 30 Tage, vom 17.10.2024 bis und mit 15.11.2024 in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Mörigen, Schulstrasse 21, 2572 Mörigen zu richten.
Mörigen, den 17.10.2024
Der Gemeinderat
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
- Änderungen Überbauungsplan
- Änderungen Überbauungsplan Sektor 3
- Bericht des Beurteilungsgremiums (aufgrund der Datengrösse ist der Bericht nur in der Gemeindeverwaltung ersichtlich)
Stelleninserat OSZT Fachperson Betriebsunterhalt
Der Schulverband Oberstufenzentrum Täuffelen (www.oszt.ch) ist eine öffentliche Volksschule in Täuffelen BE. Die rund 160 Lernenden aus den Verbandsgemeinden Epsach, Hagneck, Mörigen, Sutz-Lattrigen und Täuffelen-Gerolfingen besuchen am OSZ Täuffelen das 7., 8. und 9. Schuljahr. Das Lehrpersonal umfasst rund 20 Personen.
Infolge Pensionierung des jetzigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine selbständige, verantwortungsbewusste und sozialkompetente Persönlichkeit als Fachperson EFZ Betriebsunterhalt Oberstufenzentrum Täuffelen 100%.
Hier finden Sie weitere Angaben zur Stelle.
Die neue Spartageskarte Gemeinde
Ab sofort kann das Nachfolgeprodukt "Spartageskarte Gemeinde" genutzt werden. Der Verkauf der Spartageskarte erfolgt ausschliesslich über die Schalter der Gemeindeverwaltungen und sind persönlich. Unter https://www.spartageskarte-gemeinde.ch/de finden Sie die Verfügbarkeitsanzeigen und alle relevanten Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde.
Abfallinfo 2024
Medienmitteilung - Bericht Gemeindeversammlung 04.12.2023
Sie erhalten den Bericht der Gemeinde Mörigen über die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023.
Gemeinde INFO/Botschaft 02-2023
Gemeindeversammlung vom 04.12.2023
Hier finden Sie die Traktandenliste der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Mörigen.
Die Unterlagen zu den Geschäftsvorlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche bis am 20.11.2023 in alle Haushalte verteilt wird.
Jodtabletten - keine Direktverteilung mehr
An die Einwohnerinnen und Einwohner
Im Auftrag des Bundes erhielten Sie bisher direkt eine Packung Jodtabletten – als vorsorgliche Massnahme für den Fall
eines schweren Kernkraftwerkunfalls. Das Kernkraftwerk Mühleberg befindet sich zurzeit im Rückbau. Deshalb ist es in Ihrer
Gemeinde nicht mehr notwendig, Jodtabletten direkt an die Bevölkerung zu verteilen. Es sind aber weiterhin Jodtabletten für
die gesamte Bevölkerung verfügbar. Für Ihr Gebiet werden diese neu zentral durch den Kanton gelagert.
Bakteriologische Trinkwasseruntersuchung
Revierarbeiten im Möriger Wald
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 hat der der zuständige Förster Dario Wegmüller die Revierarbeit im Möriger Wald vorgestellt.
Informationsanlass Re-Start Wärmeverbund Mörigen
Der Wärmeverbund braucht weitere Abnehmer. Möchten Sie ab Winter 2024 oder in absehbarer Zukunft mit Wärme von unserem Verbund heizen, dann melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung. Informationen und Unterlagen zum Informationsanlass vom 31.05.2023 finden Sie unten aufgeführt:
Präsentation Infoveranstaltung WVM 31.05.2023
Präsentation Infoveranstaltung Econ WVM 31.05.2023
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Mörigen gerne zur Verfügung.
Wärmeverbund
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 13. Dezember 2021 i.S. Neubau Heizzentrale mit Fernwärmenetz abgewiesen und das Urteil wurde z.G. der Gemeinde Mörigen gefällt.
Die Spezialkommission Wärmeverbund wird sich über das weitere Vorgehen in Kürze beraten. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit darüber informiert.
Link zum Presseartikel: https://ajour.ch/de/story/m%C3%B6rigen-bundesgericht-gibt-gr%C3%BCnes-licht-f%C3%BCr-fernw%C3%A4rmeprojekt-/55793
Pressemitteilung
Pressemitteilung aus den Gemeinderatsverhandlungen vom 23. Januar 2023.
Anwohnerinfo
Orientierung für die Anwohner/innen rund um die Strassen Tannackerweg, Brunnackerstrasse, Oeleweg und Kirschbaumweg in Mörigen.
Hier fnden Sie das Begleitschreiben dazu.
Botschaft für die ausserordentliche Gemeindeversammlung 12. Juni 2023
Hier finden Sie die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023.
Rücktritt Gemeindepräsidentin
Rücktritt Gemeindepräsidentin
Die Gemeindepräsidentin Francine Schmid tritt per 31.12.2022 aus beruflichen Gründen vom Gemeindepräsidium zurück. Zur Gewährleistung der Übergabe im Ressort Finanzen wird sie dem Gemeinderat als Mitglied für das kommende Jahr noch beiwohnen. Ab 01.01.2023 wird der heutige Vizegemeindepräsident Stefan Gerber das Präsidium ad interim übernehmen und führen. Im Rahmen einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Januar 2023 finden die Wahlen des Gemeindepräsidiums statt, die Publikation und Botschaft hierzu erfolgen zu gegebener Zeit.
Die persönlichen Worte von Francine Schmid lesen Sie hier.
INFO II / 2022 (Gemeindebroschüre)
Neue Mitarbeiterin verstärkt das Verwaltungsteam
Am 15. August 2022 hat Frau Loreta Isufi ihre Stelle als Verwaltungsangestellte angetreten. Frau Isufi betreut die Einwohner- und Fremdenkontrolle und unterstützt die Gemeindeschreiberin in allen weiteren Bereichen. Wir heissen Frau Isufi herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start.
INFO I / 2022 (Gemeindebroschüre)
Wohnraum für Flüchtlinge
Der Krieg in der Ukraine löst eine grosse Flüchtlingswelle aus. Eines der Zielländer ist die Schweiz, wo täglich zahlreiche Flüchtlinge eintreffen. Zur Unterbringung der Kriegsflüchtlinge wird im Kanton Bern dringend Wohnraum benötigt. Dabei kann es sich um Unterbringungen in Privathaushalten, freien Wohnungen und Liegenschaften aller Art handeln. Bitte registrieren Sie Angebote für langfristige Wohngelegenheiten in Mörigen über Campax und informieren Sie zusätzlich die Gemeindeschreiberei, Telefon 032 397 02 03 oder gemeinde [at] moerigen.ch). Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.
Spende für ukrainische Bevölkerung
Im Namen der Möriger Einwohner:innen spendet der Gemeinderat für die ukrainische Bevölkerung pro Einwohner:in einen Franken an die Glückskette.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren
INFO II / 2021
WÄRMEVERBUND MÖRIGEN (WVM) - Information Nr. 11
Auf die Beschwerde beim Verwaltungsgericht wurde mit Urteil vom 13.12.2021 nicht eingetreten. Dieser Entscheid wurde durch die Beschwerdenführerin beim Bundesgericht angefochten. Die Gemeinde Mörigen hat eine Beschwerdeantwort zuhanden des Bundesgerichts erstellen. Nun gilt es abzuwarten, ob das Bundesgericht auf die Beschwerde eintreten wird. Weitere Informationen zum Wärmeverbund können aus dem Info I/2021 oder aus der Information zum Wärmeverbund auf der Webseite der Gemeinde Mörigen entnommen werden.
Spezialkommission Wärmeverbund Mörigen
ÄNDERUNG UFERSCHUTZPLAN / ÜBERBAUUNGSORDNUNG NR. 2 "STRANDBODEN" - ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN
Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Unterlagen zur Änderung Uferschutzplan / Überbauungsordnung Nr. 2 «Strandboden» zur öffentliche Mitwirkungsauflage. Aufgrund der Erkenntnisse der Planung zum Uferwegabschnitt in Sutz-Lattrigen angrenzend an die Gemeindegrenze von Mörigen kann die in der rechtsgültigen Überbauungsordnung Nr. 2 von der Gemeinde Mörigen festgelegte Wegführung nicht umgesetzt werden. Die gültige Ordnung muss deshalb angepasst werden. Die Änderung umfasst folgende Unterlagen:
· Änderungen Uferschutzplan / Überbauungsordnung Nr. 2
· Projektplan Fussweg, Situation 1:200
· Projektplan Fussweg, Längenprofil 1:200/20
· Projektplan Fussweg, Normalprofil 1:50 / Querprofile 1:100
· Erläuterungsbericht
Die Unterlagen können in der Zeit vom Mittwoch, 22. September bis Mittwoch, 3. November 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Mörigen eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen untenstehend aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am Mittwoch, 3. November 2021 an die Gemeindeverwaltung Mörigen, Schulstrasse 21, 2572 Mörigen zu richten.
Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 von 17.00 bis 19.00 Uhr stehen Ihnen für Auskünfte Gemeindepräsidentin Francine Schmid, Gemeinderat Stephan Gerber und der beauftragte Planer Kurt Kilchhofer im Foyer der Gemeindeverwaltung Mörigen, Schulstrasse 21, zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für das Interesse und die aktive Mitarbeit bei der Änderung der Uferschutzplanung.
SPERRUNG ALTE BIELSTRASSE
Im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten in der Mörigenkurve durch das Tiefbauamt des Kantons Bern bleibt die alte Bielstrasse bis zum Abschluss der Bauarbeiten gesperrt.
Besten Dank für das Verständnis.
INFO I / 2021
BAUARBEITEN MÖRIGERKURVE AB 6. APRIL 2021
BETREUUNGSGUTSCHEINE FÜR FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG
Die Einwohnergemeinde Mörigen gibt ab dem 1. August 2021 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Die Beantragung eines Betreuungsgutscheins für die Periode August 2022 - Juli 2023 ist ab sofort möglich. Weitere Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden.
https://kibon.ch/web/#/anmeldung
WÄRMEVERBUND MÖRIGEN (WVM) - Information Nr. 10
Mit dem folgenden Beitrag informieren wir Sie über den Stand unseres Projektes Wärmeverbund Mörigen (WVM). Dem Gemeinderat und der Spezialkommission ist es ein Anliegen, dass die Möriger-Bürger zu diesem Projekt immer aktuell informiert sind.
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen unser Bauvorhaben beurteilt und mit Entscheid vom 04.01.2021 abgewiesen. Dieser Entscheid wurde durch die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht angefochten. Die Gemeinde Mörigen hat eine Beschwerdeantwort zuhanden des Verwaltungsgerichts eingereicht. Das Geschäft wird nun vom Verwaltungsgericht bearbeitet. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides wird der Sachverhalt neu beurteilt und die nächsten Schritte definiert.
Der Gemeinderat ist nach wie vor überzeugt, mit dem Wärmeverbund, unter Verwendung von regionalem Holz, einen Beitrag an die Energiestrategie 2050 des Bundes zu leisten und auf eine zukunftsorientierte Lösung mit erneuerbarer Energie zu setzen. Holz ist CO2-neutral und nachhaltig, denn das Waldgesetz schreibt vor, dass nur so viel Holz genutzt werden darf, wie gleichzeitig nachwächst.
Auch der Kanton Bern setzt in seiner Energiestrategie von 2006 auf erneuerbare Energie zur Erzeugung von Raumwärme. Im Bericht zum Umsetzungsstand von 2019 fordert der Kanton als zusätzliche Massnahme von den energierelevanten Gemeinden einen Richtplan Energie, wo u.a. Fernwärme als Resultat davon aufgeführt ist. Explizit wird darin auch die Nutzung von Biomasse und die Vorbildfunktion der Gemeinden genannt. Der WVM entspricht diesen Vorgaben vollumfänglich.
Die Holzschnitzelheizung ist auf dem Stand der neusten Technik geplant und hält sämtliche Grenzwerte, insbesondere den Ausstoss von Feststoffen (Feinstaub), gemäss der Luftreinhalteverordnung LRV ein. Da die Holzschnitzelheizung in einem Wärmeverbund betrieben wird, können mehrere kleine Anlagen aufgehoben werden, welche nicht der LRV unterliegen. Dies führt zu einer Reduktion der Luftbelastung.
Spezialkommission Wärmeverbund Mörigen
Abfallinformationsbulletin 2021
INFO II / 2020
Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt....
KURZVIDEO WALD-KNIGGE
SOMMERNEWS 2020
DAS LOKALE UND REGIONALE GEWERBE UNTERSTÜTZEN
INFO I / 2020
Liebe Mörigerinnen und Möriger
Durch die aktuellen Gegebenheiten....
==> CORONAVIRUS: MITTEILUNG!
Für allgemeine Fragen der Bevölkerung rund um die Coronasituation hat der Kanton Bern eine Hotline eingerichtet: Tel. 0800 634 634.
Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: Tel. 058 463 00 00.
Weitere Informationen von Bund und Kanton finden Sie im Internet:
Homepage Bund: www.bag-coronavirus.ch
Homepage Kanton: www.be.ch/corona
Bei Bedarf, Unklarheiten oder Anliegen melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung.
INFO III / 2019
Liebe Mörigerinnen, liebe Möriger
Letzten Dezember durfte ich durch Ihre Zustimmung....
INFO II / 2019
Liebe Mörigerinnen, liebe Möriger
Schon bald neigt sich der heisse und (zu) trockene Sommer....
INFO I / 2019
Liebe Mörigerinnen und Möriger
Mit den Wahlen an der Gemeindeversammlung vom...
INFO III / 2018
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
6 Jahre Gemeindepräsidentin von Mörigen - welche Erfahrungen.....
INFO II / 2018
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Jetzt ist es bald soweit - meine Zeit als Gemeinderat.....
Ergebnis Umfrage Strombedarf Bootsbesitzer
Die im April/Mai 2018 bei den Bootsplatzmietern durchgeführte Umfrage betreffend Bedarf Stromanschluss hat gezeigt, dass das Interesse zu gering ist. Von insgesamt 145 angeschriebenen Mietern haben 85 an der Umfrage teilgenommen. Davon haben rund 18 % Interesse bekundet, für 82 % besteht kein Bedarf. Aufgrund der geringen Zahl Interessierter konnte keine wirtschaftliche Lösung gefunden werden. Aus diesem Grunde wird das Projekt bis auf Weiteres zurückgestellt.
INFO I / 2018
Geschätzte Mörigerinnen und Möriger
4 Jahre - wenn wir sie vor uns haben, erscheinen sie.....
INFO III / 2017
Liebe Mörigerinnen und Möriger
Goldene Herbsttage, solche durften wir in diesem Jahr...
INFO II / 2017
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Und plötzlich ist alles anders...
INFO I / 2017
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Wenn uns die Lust packt und wir die Koffer packen....
INFO III / 2016
Liebe Mörigerinnen und Möriger
Im vergangenen Sommer haben wir...
INFO II / 2016
Alles baubewilligungsfrei oder was?
Sicher haben Sie die Geschichte über das...
INFO I / 2016
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Jetzt bin ich schon mehr als ein Jahr...
INFO III / 2015
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Die wunderschönen Herbsttage im Oktober...
INFO II / 2015
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Sie haben mich letzten Dezember...
INFO I / 2015
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger
Im Januar 2015 hat in unserer Gemeinde...